Tier & Mensch e.V. |
Wenn der Gesetzgeber die Einfuhr und Verwendung von Stammzellen freigibt, obwohl er weiß, dass diese durch die stets würdewidrige Zerstörung menschlicher Embryonen gewonnen wurden, bringt er damit zum Ausdruck, dass er die Würde dieser Menschen geringer achtet als die Begehrlichkeiten, Interessen und Hoffnungen, die mit der Forschung an embryonalen Stammzellen verbunden sind.
Die deutsche Staatsgewalt darf nicht zulassen, dass aus einem im Ausland realisierten Tatbestand, der nach grundgesetzlichen Wertmaßstäben die Menschenwürde verletzt, im Inland ein Vorteil gezogen wird, auch wenn dieser Vorteil „nur" in einem erstrebten Erkenntnisgewinn, einem „intellektuellen Mehrwert" besteht. Diese Form der Nutznießung ist auch dann, wenn man für die ihr vorausgegangene Verletzung der Menschenwürde keine Verantwortung trägt, moralisch anstößig und verfassungsrechtlich inakzeptabel.
Unser
Kommentar dazu:
Der
Verfasser stößt Gedanken an, die auch auf andere Bereiche übertragen
werden sollten Wie kann es sein, dass in Deutschland vieles vermarktet
wird, was unter Bedingungen produziert wird, die nach deutschem Recht völlig
abwegig und unvorstellbar sind? Man kann in diesem Zusammenhang an
Produkte von Hunden und Katzen aus China, an Robbenfelle oder an Pelze
aus Jagfallen in Kanada oder Russland denken, aber auch an Ziersteine, für
die sich Kinder in Indischen Steinbrüchen buchstäblich zu Tode
schuften. Man kann an Gemüse und Blumen denken, die in Hungerländern
mit Giften produziert werden, die hier längst verboten sind.
Karin Ulich
|
|