Neue
Skandale im Umgang der Behörden mit „Vogelgrippe“
Im letzten Winter
wurden sinnlos 610.000 Puten in Massentierhaltungen des Landkreises
Cloppenburg vergast und vernichtet. Man hatte in 33 Beständen eine
harmlose Verwandte des Geflügelpestvirus gefunden, das an sich
keinerlei seuchenrechtliche Reaktionen nötig macht.
Doch diesmal schien
es nötig, den übersättigten Putenmarkt auf Kosten der
Seuchenkasse und damit des Steuerzahlers zu bereinigen. Außerdem
wurde für ganz Niedersachsen und Teile von Nordrhein-Westfalen die
Stallpflicht für Freilandgeflügel verordnet, obwohl keinerlei
Ansteckungsgefahr bestand: Außerhalb der nach draußen
abgeschotteten „Putenmast-Fabriken“ wurden keine Viren gefunden.
Dennoch werden mit absurden Argumenten immer wieder Anlässe
gesucht, um die Freilandhaltung von Geflügel zu unterbinden –
denn sie ist der Geflügelindustrie ein Dorn im Auge, damit auch den
lobbyhörigen Politikern.
Nur so lässt sich
erklären, dass die Testung auf das H5N1-Virus einer einzelnen
Wildente, die im Januar am Starnberger See in Bayern geschossen
worden war, als Beweis für die Anwesenheit der „hoch
ansteckenden, „gefährlichen“ Geflügelgrippeviren in Wildvögeln
interpretiert wurde. Es ist peinlich, dass solch ein Blödsinn
seinen Weg in die Öffentlichkeit findet. Denn es ist
ausgeschlossen, dass ein ansteckender Krankheitserreger in einer
einzigen Ente aus einem Schwarm von 38 gesunden Enten, die zusammen
geschossen wurden, sitzen soll.
Verschwiegen wird
von den Behörden die Tatsache, dass ein gewisser Prozentsatz
falscher Laborergebnisse unvermeidlich ist, da die PCR-Methode, mit
der Massenuntersuchungen gemacht werden, fehleranfällig ist. Ein
positives Ergebnis dürfte daher erst dann bewertet werden, wenn
durch Blutuntersuchungen die Anwesenheit von Viren oder Antikörper
bestätigt würden und durch eine sorgfältige Genanalyse Schlüsse
auf die Herkunft des Virus gezogen werden können. Dass dies in
Deutschland nicht vorgesehen ist, halten wir für fahrlässig
und unwissenschaftlich.
K.Ulich (Juni 2009)
Deutschland
sucht die Vogelgrippe
Mit großem Aufwand
ist Deutschland auf der Suche nach den Verbreitungswegen der
Vogelgrippe. Dabei konzentrieren sich die Forschungsaufträge in
erster Linie auf die Beprobung von Wildvögeln und Erkenntnisse
ihrer Wanderrouten. Kürzlich wurde in Bregenz ein Teil der Arbeiten
der Projekte „Constanze“ (Bodensee) und „Wildvögel und
Vogelgrippe“ (WuV) (Süddeutschland) vorgestellt.
Bei Hunderten von
Kot- und Rachenproben hat man in 1 1/2 Jahren niemals das gefürchtete
Vogelgrippe-Virus, sondern nur kurzzeitig harmlose Influenzaviren
entdeckt. Sie sind in der Natur normalerweise präsent.
Weltweit ist bisher
kein Fall wissenschaftlich fundiert belegt, dass Wildvögel Hausgeflügel
mit dem gefährlichen H5N1-Virus angesteckt hätte. Immer wieder
treten dagegen in vielen Ländern Vogelgrippe-Ausbrüche in
Massentierhaltungen auf. In Deutschland und Europa fielen 2007
Hunderttausende von Tieren Ausbrüchen in solchen Anlagen zum Opfer
(die meisten durch Keulung!). Über die Virusverwandtschaften konnte
meist eine Verbindung zu infizierten Massentierhaltungen in anderen
Ländern hergestellt werden (z.B.: von Ungarn nach England, oder von
Tschechien zu den Wichman-Entenmastbetrieben in Bayern), oft wurden
auch Handelsbeziehungen aufgedeckt Aber meist blieb der
Ansteckungsweg im Dunkeln. Dann verdächtigen die Verantwortlichen
schnell Wildvögel, die irgendwie in die streng abgeschotteten Ställe
hineingeraten sein müssten. Sie ignorieren, dass es in
Massentierhaltungen häufig vorgekommen ist, dass Vogelgrippeviren
des gefürchteten H5N1asia-Typs unentdeckt zirkulieren und auch mit
Produkten in den Handel gelangen konnten. So steckten sich
Weihnachten in Brandenburg Hühner an Abfällen gefrorener
Wichmann-Enten an, die offenbar ein halbes Jahr lang im Handel
waren.
Daher fragen wir uns
besorgt, ob nicht der Schwerpunkt der Virussuche am falschen Ort
stattfindet. Wir kritisieren heftig, dass die Regierung zwar in der
Geflügelpest-Verordnung neben der dauerhaften Stallpflicht auch
regelmäßige teure Untersuchungen bei Freilandgeflügel
vorschreibt. Solche Routine-Untersuchungen gibt es bei Geflügel in
Großbeständen jedoch nicht! Daher wird auch weiterhin nicht
verhindert, dass die Influenzaviren in die natürliche Umwelt
gelangen: mit Kot, Kadavern und anderen Abfällen, über Jungtiere,
Eier, Geflügelprodukte oder über die Durchgangsstation
Schlachthof.
Dieses Virus, das
sogar als potentieller Pandemie-Erreger beim Menschen gilt, hat
durch die weltweit vernetzten Strukturen des Geflügelhandels beste
Chancen, sich zu verbreiten oder sich in den Tierhöllen
explosionsartig zu
vermehren und dabei munter zu mutieren. (Weiterführende Quellen: www.wai.netzwerk-phoenix.de
)
Wir
fordern eindringlich, die Untersuchungsschwerpunkte zu verschieben
und den folgenden Fragen nachzugehen:
Wie verbreiten sich
hoch pathogene Influenzaviren über den Handel? Gelangen sie
aus Geflügelbeständen in die Umwelt, und wie lässt sich das
verhindern? Wie kann verhindert werden, dass Vogelgrippeviren
unentdeckt in kommerziellen Geflügelbeständen zirkulieren und mit
Waren zum Verbraucher gelangen können?
Die Stallpflicht ist
sinnlos und sofort aufzuheben, und zwar aus Tierschutzgründen und
um die letzten Freilandhaltungen in Deutschland nicht auch noch in
den Ruin zu treiben.
22. Juni 2008
ViSdP: Karin Ulich, Kontaktbüro Bodensee, Alte Landstr. 27, D-88138
Sigmarszell
Anmerkung:
Die Arbeitsgemeinschaft für artgerechte Nutztierhaltung begrüßt
und unterstützt die vorliegende Pressemitteilung ausdrücklich und
ist deshalb bereit, als Mitunterzeichner zu fungieren.
Eckard Wendt, Vorsitzender Arbeitsgemeinschaft für artgerechte
Nutztierhaltung e.V. - Tierschutzfachverband, Hamburg (AGfaN)
Geschäftsstelle:
Auf der Geest 4, D 21435 Stelle, Tel.: 04174-2778, www.tierschutz-landwirtschaft.de,
www.eier-deklaration.de
Die Stalltür zugeknallt
Es wächst die
Einsicht, selbst bei der zur UN gehörenden FAO (Food and
Agriculture Organization), dass die Vogelgrippe ein Teil der
weltweit agierenden Geflügel-Industrie ist und höchstens
kurzfristig Wildvögel betroffen werden: Einige Vögel sterben,
jedoch das Virus verschwindet schnell wieder aus der Natur und wurde
bei lebenden Wildvögeln (bei weltweit ca. 350.000 Untersuchungen!)
nicht nachgewiesen. So haben Wildvögel auf die Verbreitung
vermutlich keinerlei Einfluss. Dagegen kann es in Massentierställen
inzwischen sogar unbemerkt in gesund erscheinenden Enten existieren,
wie im August in Bayern nachgewiesen wurde. In verschiedenen
Entenmastanlagen, die ohne Übertreibung als Tierhöllen bezeichnet
werden können, wurden im Juli und August H5N1-Viren ausgemacht, was
zu einer beispiellosen Tötungsaktion geführt hat: Es wurden fast
500.000 Enten in zahlreichen Ställen eines Groß-Unternehmens
vernichtet. Tiere, die niemals wirklich leben durften, weil sie
unter unwürdigsten Bedingungen leiden mussten - von Geburt an.
Trotzdem hat die deutsche Regierung am 12.10. die
"Geflügelpest-Verordnung" verabschiedet. Nun gilt
grundsätzlich eine Stallpflicht für Hausgeflügel, die unbegrenzt
festgeschrieben worden ist. Nur gewisse Ausnahmen sind möglich.
Viele Freilandgeflügelhalter müssen jedoch aufhören oder sind
gezwungen, ihre Tiere auf engem Raum tierschutzwidrig einzupferchen.
So wird es vermutlich bald kein deutsches Freilandgeflügel, auch
keine deutschen Freilandeier mehr geben.
Sowohl Tierärzte als auch viele Tierschützer sehen keine logische
Grundlage für diese Verordnung, denn Stallpflicht macht Tiere krank
und anfällig, schützt jedoch nicht vor Vogelgrippe.
Wir versuchen, über eine Unterschriftensammlung bei Tierfreunden
und zusätzlich eine eigene Unterschriftenliste für Tierärzte den
Protest zu bündeln, um politisch ein wirksames Zeichen setzen zu
können.
Bitte helfen Sie uns dabei!
Bisher liegen ca. 1.800 Unterschriften von Tierschützern vor, dazu
kommen 120 Unterschriften von Tierärzten. Das ist noch nicht
genug. Es gibt bestimmt viele Menschen, die bisher noch nichts
von dieser Aktion erfahren haben. vielleicht helfen Sie, einige
davon zu finden.
Karin Ulich