Schon seit einigen Jahren fordert das „Bündnis gegen die
Stallpflicht“ nachdrücklich, Freilandhaltungen nicht zu
benachteiligen. Ein von der Regierung zur Diskussion gestellter
Entwurf für eine Änderung der nicht zeitgemäßen Verordnung räumt
die kritisierten Schwachpunkte der Geflügelpest-Verordnung leider
nicht aus.
Daher schlägt
das Bündnis gegen Stallpflicht einen eigenen Entwurf für eine Übergangs-VO
vor, der von Tier & Mensch e.V. mit Rechtshilfe von
Ministerialrat a. D. Dr. jur. Gerd erarbeitet wurde und fordert
insbesondere:
1.
Eine grundlegende Revision der Geflügelpest-Verordnung, die aus
drei Verordnungen zu einem „bürokratischen Monster“
zusammengebastelt worden war. Der Regierungs-Entwurf beschränkt
sich nur auf wenige Eingriffe in einzelne Paragrafen
2. In der jetzigen Form basiert die Geflügelpest-VO weiterhin auf
der nachweislich falschen Annahme, dass eine Einschleppung von
Geflügelpest-Viren (Aviäre Influenzaviren - AIV) eher durch Wildvögel
als durch Geflügelhandel erfolgt. Die Grundannahme lässt sich
jedoch durch seriöse Statistiken (siehe EU-Monitoring!) nicht
belegen.
3.
Das jahrelange EU-Monitoring hat dagegen gezeigt, dass bestimmte
niedrig-pathogene AIV in Geflügelbeständen einiger EU-Länder
endemisch sind und daher das ständige Risiko einer Einschleppung
durch Handel besteht. Dieses Problem wird in der Geflügelpest-VO
bisher praktisch ignoriert. Die so genannte
"Risikobewertung" des Friedrich-Loeffler-Instituts hat
sich als spekulativ ohne nachvollziehbare wissenschaftliche
Grundlage erwiesen. Es wäre daher fahrlässig, sie weiterhin als
Basis für weitreichende Eingriffe in die Rechte von Geflügelhaltern
zu verwenden.
4. Auch künftig soll durch die
Geflügelpest-VO Freilandhaltungen eine stärkere Belastung durch
Tests auferlegt werden, und sie bleiben von der Stallpflicht
bedroht. In geschlossenen
Ställen fehlt die regelmäßige Testung durch die Behörden - es
besteht weitgehend das Prinzip der Selbstkontrolle. Diese
Ungleichbehandlung erscheint willkürlich und daher rechtlich
bedenklich.
5. Zu berücksichtigen wäre vielmehr, dass das Gefahrenpotenzial
einer Weiterverbreitung von AI-Viren aus industriellen Massengeflügelhaltungen
aufgrund der starken vertikalen Integration und internationalen
Vernetzung im Geflügelhandel wesentlich höher ist. Dem sollte
durch verstärkte Kontrollen von industriellen Geflügelhaltungen
Rechnung getragen werden, während Freiland- und Kleinhaltungen von
unnötigen Kontrollen entlastet werden können.
6. Es ist nicht sachgerecht, das Risiko durch niedrig-pathogene
AI-Viren (LPAIV) gleichzusetzen mit der deutlich ernsteren Gefahr
durch hoch-pathogene AI-Viren (HPAIV). Niedrig-pathogene Viren lösen
in der Regel keine oder nur leichte und vorübergehende
Krankheitssymptome aus und sind auch für Menschen ungefährlich. Es
ist daher unverhältnismäßig, bei einem Nachweis von LPAIV gesunde
Bestände zu keulen. Nach den Zahlen des EU-Geflügelpest-Monitorings
und der OIE wird offensichtlich nur ein Bruchteil der tatsächlichen
Ausbrüche rechtzeitig entdeckt. Die Keulung dieser wenigen zufällig
entdeckten LPAI-positiven Bestände kann somit keinen nennenswerten
Beitrag zur Eindämmung der Viren leisten. Diese Unverhältnismäßigkeit
widerspricht der verfassungsrechtlich gebotenen Verhältnismäßigkeit
und ist daher rechtlich bedenklich.
Karin Ulich (April 2011)
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