EU verbietet Tierversuche für Kosmetika –
aber mit Gesetzeslücken
Am 11. März 2009 ist ein EU-Gesetz in Kraft
getreten, dass Tierversuche für die Inhaltsstoffe von Kosmetika
sowie für das Endprodukt verbietet. Dieses Verbot gilt auch für
importierte Kosmetikprodukte. Ein Blick ins Ausnahmeregister jedoch
ernüchtert:
Einige Tests werden bis 2013 erlaubt. Sind
tierversuchsfreie Methoden noch nicht zugelassen, werden für häufig
verwendete Inhaltsstoffe weiterhin Tierversuche vorgeschrieben, wenn
Sicherheitsbedenken bestehen.
Chemikalien, die nicht nur in Kosmetika, sondern
auch in anderen Produkten enthalten sind, fallen unter die
EU-Chemikalien-Verordnung (REACH) und werden an Tieren getestet.
Unter diesen Punkt fallen ca. 90% der Kosmetika-Inhaltsstoffe, wie
VIER PFOTEN mitteilt.
Kaufen Sie kritisch ein mit Hilfe der Liste
„Tierversuche in der Kosmetik“, die Sie beim Deutschen
Tierschutzbund bestellen können! So erfahren Sie, wo Sie
tierversuchsfreie Produkte kaufen können.
Karin Ulich
Wählen Sie Produkte mit
Garantiesiegel:
Bestelladresse: Deutscher Tierschutzbund, Baumschulallee15,