Das
Bundesverfassungsgericht hat die Regelung zur Haltung von Legehennen
in so genannten „Kleingruppen“ für
verfassungswidrig erklärt. Die Richter führten formale Gründe für
ihr Urteil an. Damit hatte eine Normenkontrollklage des Landes
Rheinland-Pfalz zumindest teilweise Erfolg.
Tierschützer
seien zuvor nicht ordnungsgemäß gehört worden, entschieden die
Karlsruher Richter in ihrem am 2. Dezember 2010 veröffentlichten
Beschluss.
Nach
dem 31. März
2012 müsse eine Neuregelung her. Zwar ist die herkömmliche Käfighaltung
schon länger in Deutschland verboten, in Form der
„Kleingruppenhaltung“, bei der die Hennen etwas mehr Platz als
in herkömmlichen Legebatterien haben. Die Verfassungsrichter
entschieden zwar nicht inhaltlich über die Regelung. Der Zweite
Senat bemängelte aber, dass die Tierschutzkommission nicht in der
nach dem Tierschutzgesetz erforderlichen Weise angehört wurde. Die
Anhörung zu der Verordnung sei "nur pro forma" und
"nicht beratungsoffen" gewesen.
Es
spreche viel dafür,
dass die Tierschutzkommission erst damit befasst worden sei, nachdem
der Verordnungsentwurf durch das Kabinett gegangen und von der Europäischen
Kommission notifiziert worden sei - und damit bereits beschlossene
Sache war.
Zu
dieser Pressemeldung stellen wir fest:
Auch
wenn dieses Urteil sich auf nur formale Gründe beruft, ist kaum
vorstellbar, dass die Käfige nach dem Jahre
Die
Entscheidung ist eine Niederlage für die Hühnerbarone und eine
Blamage für den damaligen Landwirtschaftsminister Seehofer, der
diese Regelung zu verantworten hat. Er hatte alle Einwände der
Tierschützer und die Wünsche der Mehrheit der Verbraucher
ignoriert und darüber hinaus auch noch die irreführende
Bezeichnung „Kleingruppenhaltung“, bei der das Wort „Käfig“
vermieden wird, auf Druck der Geflügelwirtschaft genehmigt. Und
dabei war er gleichzeitig auch unser „Verbraucherminister“.
Und
man bedenke: Wie viele Millionen Euro (an Steuergeldern) wurden bei
der Entwicklung dieser Käfige durch die jahrelangen Forschungen,
Versuche, Gutachten einfach so in den Sand gesetzt? Das wird keiner
je herausfinden.
E. U.
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