Resolution der
DO-G zur Bekämpfung der Vogelgrippe
(Geflügelpest oder Hoch Pathogene Aviäre Influenza)
Die
Teilnehmer der 140. Jahresversammlung der Deutschen
Ornithologen-Gesellschaft in Gießen 2007 sind tief besorgt über
die geplante Novelle der "Verordnung zum Schutz gegen die
Geflügelpest (Geflügelpest-VO)". Sie befürchten, dass mit
dem vorliegenden Entwurf eine wichtige Chance verpasst wird,
grundlegende Erkenntnisse aus den Geflügelpest-Ausbrüchen der
vergangenen Jahre in Mitteleuropa in eine verbesserte
Bekämpfungsstrategie umzusetzen.
Die hoch pathogene Geflügelpest (HPAI H5N1) grassiert nach wie vor
in Mitteleuropa und hat im Sommer 2007 erstmals auch bei einer im
Bestand bedrohten Wildvogelart, dem Schwarzhalstaucher, schwere
Verluste verursacht. Der vorliegende Entwurf der Geflügelpest-VO
schreibt die wenig wirkungsvolle Vorgehensweise der
Seuchenbekämpfung der letzen Jahre fort und ignoriert neue
Erkenntnisse aus dem Ausbruchsgeschehen bei Wild- und Hausgeflügel.
Die gravierendsten Mängel des Entwurfs für eine neue
Geflügelpest-VO sind:
1) Die in der Geflügelpest-VO vorgesehene, restriktive Definition
von „Wildvögeln im Sinne der Verordnung" schließt die
meisten Vogelordnungen aus, darunter die Lappentaucher, die rund 90%
(294 von 326) der gestorbenen Wildvögel im Sommer 2007 stellten. In
der Verordnung müssen aber alle potentiell betroffenen
Wildvogelarten berücksichtigt werden.
2) Die epidemiologischen Untersuchungen bei
Geflügelpest-Ausbrüchen sind im Verordnungs-Entwurf unzureichend
geregelt. Bei keinem der bisherigen Geflügelpest-Ausbrüche wurde
der Öffentlichkeit eine zufriedenstellende epidemiologische Analyse
vorgelegt. Dringend erforderlich ist eine umfassende
epidemiologische Begleituntersuchung der Seuchenausbrüche --
einschließlich der Überprüfung aller denkbaren Alternativen zum
Antransport- und Eintragsweg des Erregers. Die zuständigen
Veterinärbehörden und Fachlabore müssen dazu verpflichtet werden,
umfassende Untersuchungen durchzuführen, zu dokumentieren und zu
veröffentlichen. Diese Untersuchungen müssen mindestens
Informationen zu Art, Alter, Geschlecht, Kondition, Todesumstände
und Krankheitsverlauf umfassen und ebenso die Möglichkeiten des
Virentransportes, Vireneintrages und Virenaustrages an den
Ausbruchsorten beleuchten.
3) Das grundsätzliche Freilaufverbot für Geflügel, das in der
Verordnung weiterhin vorgesehen ist, basiert auf der Annahme, dass
Kontakte zwischen Wildvögeln und Geflügel der wichtigste
Eintragsweg für Geflügelpest-Erreger in Hausgeflügelbestände
sind. Es wird dabei ignoriert, dass (1) der weitaus größte Teil
aller Geflügelpest-Ausbrüche in Mitteleuropa in aufgestauten und
von Wildvögeln vorschriftsmäßig isolierten Geflügelhaltungen
stattgefunden hat, und (2) ein weltweites Monitoring von Wildvögeln
mit inzwischen 350.000 untersuchten Proben gezeigt hat. dass die
Prävalenz von Erregern der hoch pathogenen Geflügelpest in
Wildvogelbeständen extrem gering (und an klinisch unauffälligen
Vögeln bisher nicht nachweisbar) ist. Da das Risiko durch
Freilaufhaltung entsprechend gering ist, sollte das Freilaufverbot
auf die Umgebung von Geflügelpestausbrüchen beschränkt werden.
Die Teilnehmer der Jahresversammlung der Deutschen
Ornithologen-Gesellschaft fordern die verantwortlichen Politiker,
insbesondere das Bundesministerium für Verbraucherschutz und den
Bundesrat auf, diesen Verordnungsentwurf zurückzuziehen oder
entsprechend zu überarbeiten und bieten hierzu auch die in Reihen
der DO-G vorhandene wissenschaftliche Expertise an.
Gießen, den 30. September 2007
V.i.s.d.P.:
Dr. Wolfgang Fiedler. Prof. Dr. Franz Bairlein
Aufruf zum Widerstand
Immer
eindringlicher warnt die FAO vor den wachsenden Seuchengefahren
durch die zunehmenden Tierbestände in Massentierhaltung, ganz
besonders bei Geflügel und Schweinen. Als Beispiel wird
aufgeführt, dass die Geflügelbestände meist in Ställen mit
15.000 bis 50.000 Tieren gehalten werden. Mit großer Sorge wird
auch der weitweite Handel mit lebenden Tieren betrachtet - alleine
25 Millionen Schweine wurden 2005 international transportiert. Als
dritter Risikofaktor werden die gewaltigen Mengen an Tierfäkalien
genannt, über die große Mengen an Krankheitserregern in die Umwelt
gelangen können und ein Infektionsrisiko für wildlebende Tiere
sind.
Doch in Deutschland setzt die Politik weiterhin auf Expansion der
Massentierhaltung. Es ist eine Geflügelpest- Verordnung in Planung,
die weiterhin auf Stallpflicht, Keulen und die Massentierhaltung
setzt. Trotz des deutschen Vogelgrippe-Spektakels im Sommer, das
klar gezeigt hat, dass H5N1 ein Problem der Industrie-Tierhöllen
ist, wird weiterhin die Freilandhaltung erschwert und zur Ausnahme
gemacht.
Wir rufen weiterhin zum Widerstand auf!
Eine rege Beteiligung an den Aktionen ist Voraussetzung für unser
Ziel: Die Freiheit des Federviehs!
- Bürger sammeln Unterschriften HIER
- Tierärzte sammeln Unterschriften unter ihren Kollegen. Bitte
machen auch Sie darauf aufmerksam! Sie können die
Unterschriftenliste ausdrucken.
- Eine Petition kann unterschrieben werden HIER
- Sie können auch Ihre Meinung kund tun HIER